Ein zumindest merkwürdiges Demokratieverständnis ist es, das Altbundespräsident Herzog vertritt, wenn er sich dafür ausspricht die 5%-Hürde anzuheben, um dafür Sorge zu tragen, dass die Kanzlerin bzw. der Kanzler auch weiterhin von einer breiten Mehrheit der Bevölkerung getragen werde. Die Vielzahl der Parteien, die mittlerweile realistische Chancen haben bei den Wahlen zum deutschen Bundestag die 5%-Hürde zu nehmen verunsichert Herzog derart, dass er sich zu dieser Überlegung hinreißen lässt.
Für merkwürdig um nicht zu sagen fragwürdig, halte ich dieses Verständnis unserer Demokratie vor allem aus zwei Gründen:
1. Die 5%-Sperrklausel ist ein ohnehin schon kritisch zu beäugendes Instrument der repräsentativen Demokratie. Sorgt es doch dafür, dass nicht jede Wählerstimme gleichviel wert ist und dass ausgerechnet Minderheitenmeinungen, die man aus mannigfachen Gründen als besonders schützenswert erachten kann, damit aus dem parlamentarischen Entscheidungsprozess ausgeschlossen werden. (Dass mit Blick auf die deutsche Geschichte eine Sperrklausel generell als kleineres Übel wahrgenommen werden kann, vielleicht sogar muss(?), als die Handlungsunfähigkeit des Parlamentes, sei dabei unbenommen.)
2. Schon die 5%-Hürde treibt die Wähler leicht in strategische Wahlentscheidungen und damit dazu, ihre Stimme Politikern zu schenken, die sie nicht in der Form repräsentieren, wie sie es wirklich wünschen. Eine noch höher angesetzte Sperrklausel würde diesen Effekt lediglich verstärken. Damit würde die Bundeskanzlerin bzw. der Bundeskanzler zwar auf dem Wahlzettel wieder von einer deutlicheren Mehrheit getragen, ob diese aber wirklich hinter ihrer Wahlentscheidung steht, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Die Bedenken Roman Herzogs lassen danach vielleicht auch einen anderen Schluss zu, als den, dass die bundesdeutsche Demokratie in Zeiten der Veränderung stärker kontrolliert werden muss. Möglicherweise fordert eine größere Vielfalt von Meinungen und Wertevorstellungen in den Parlamenten auch schlicht mehr Kompromiss- und Dialogbereitschaft unter den Volksvertretern. Das mag dazu führen, dass häufiger als bislang Regierungskoalitionen platzen und es zu Neuwahlen kommt; Womöglich ist eine solche, häufigere Befragung der Wähler (gerade, wenn es um heikle politische Entscheidungen geht) aber auch deutlich demokratischer, als die eigentlich permanente Ohnmacht eines Wählers, der nur alle vier bis fünf Jahre aufgeschreckt wird an einer “Richtungswahl” teilzunehmen.